Ausgabe "Parkbewilligung 2023" ab 25.01.2023

23.01.2023 15:50

Mit 31.01.2023 laufen die Ausnahmebewilligungen zum zeitlich unbegrenzten Abstellen eines Fahrzeuges innerhalb der Kurzparkzone (Parkkarte) ab.

Nach der fristgerechten Antragstellung, werden die Ausnahmebewilligungen (Parkkarten) nun ab 25.01.2023 durch das Bürgerservice per Post versendet. Die Verwaltungsabgabe kann mittels beiliegendem Zahlschein beglichen werden.