Nach der Hochzeit

Namens- und Adressänderungen

Die Änderung des Namens durch Ehescließung aber auch der geänderte Familienstand sowie allfällige Veränderungen des Hauptwohnsitzes erfordern eine Reihe von Behördenwegen. Mitunter ist es ratsam vor dem Aufsuchen einer Behörde telefonisch Auskünfte einzuholen.

  • Meldeamt:
    Die Änderung des Namens muss innerhalb von drei Monaten, ein Wohnsitzwechsel innerhalb von drei Tagen, mit einem neuen Meldezettel angezeigt werden. Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
  1. einen neu ausgefüllten Meldezettel (erhältlich bei jenem Gemeindeamt, in dessen Bereich sie sich anmelden wollen, bzw. ihren Wohnsitz haben und die Änderung des Namens bekannt geben wollen)
  2. den bisherigen Meldezettel bzw. die Bestätigung über die bereits erfolgte Abmeldung von der bisherigen Unterkunft und Meldezettel weiterer Wohnsitze
  3. Heiratsurkunde, wenn sich Ihr Name durch die Eheschließung geändert hat
  4. Reisepass bei fremden Staatsangehörigen
  5. Amtlicher Lichbildausweis

Wenden Sie sich bitte an jenes Gemeindeamt, in dessen Bereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. begründen wollen.

Vergessen Sie nicht, die Namensänderung bzw. Änderung der Adresse auch bei all jenen Gemeinden zu melden, in deren Bereich Sie weitere Wohnsitze haben.

  • Staatsbürgerschaftsnachweis:
    Die Änderung des Namens im Staatsbürgerschaftsnachweis ist verpflichtend. Ein aktueller Staatsbürgerschaftsnachweis ist Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Passes.

Die Änderung der Wohnanschrift wird im Staatsbürgerschaftsnachweis nicht vermerkt. Den Antrag auf Ausstellung oder Änderung eines Staatsbürgerschaftsnachweises stellen Sie bitte bei jenem Gemeindeamt bzw. Magistrat in dessen Bereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Reisepass:
    Zuständig ist jene Passbehörde in deren Bereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
  1. Antragsformular auf Neuausstellung eines roten EU-Passes (die Formulare liegen bei der Passbehörde auf)
  2. Meldezettel (lautend auf den neuen Namen)
  3. Heiratsurkunde, wenn sich der Name durch die Eheschließung geändert hat
  4. Staatsbürgerschaftsnachweis
  5. den bisherigen Reisepass
  6. 2 Passfotos, wenn ein EU-Pass ausgestellt werden soll
  7. Nachweis über akademischen Grad oder Ingenieurtitel

Änderungen der Wohnanschrift müssen der Passbehörde nicht gemeldet werden.

Wenden Sie sich bitte an jene Bezirkshauptmannschaft (bzw. Magistrat), Passamt in deren Bereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. In Städten mit einer Bundespolizeidirektion übernimmt die Polizeibehörde die Aufgaben des Passamtes.

Fremde Staatsbürger wenden sich an ihre zuständige Botschaft in Österreich.

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