NÖ Landeskindergärten

INFORMATION FÜR DIE ELTERN:

Elternbeitrag:

Der Elternjahresbeitrag beträgt € 132,00 und wird mit 2 Teilvorschreibungen eingehoben. Die Eltern erhalten Erlagscheine im September und Jänner ausgefolgt. Die Erlagscheine sind binnen 14 Tagen zur Einzahlung zu bringen.

Die Elternbeiträge bzw. Spenden werden zweckgebunden verwendet. Die Kindergartenpädagogin kauft mit dem Geld ausschließlich Bildungsmittel und Beschäftigungsmaterial für ihre Gruppe. In die Rechnungsbelege, welche im Kindergartenreferat der Stadtgemeinde aufliegen, können die Eltern jederzeit Einsicht nehmen.

Essensbeitrag:

Der Essensbeitrag beträgt ab September 2008 € 2,80 pro Tag. Derzeit wird das Essen für alle Kindergärten vom Landesklinikum Weinviertel Korneuburg-Stockerau bezogen.

In den Kindergärten sind Erlagscheine erhältlich. Mit diesen können die Eltern aufs Essenkonto (Sparkasse Korneuburg BLZ 20227 Kto.Nr. 1263) den von ihnen gewünschten Betrag - z.B. € 28,00 - einzahlen und erhalten dann bei Vorlage des bezahlten Erlagscheinabschnittes die entsprechende Anzahl der Essensbons, in unserem Fall 10 BONS, ausgehändigt.
Wenn Ihr Kind das Mittagessen im Kindergarten einnehmen soll, übergeben Sie beim Bringen des Kindes einen Bon mit Namen und Abholzeit versehen dem Kindergartenpersonal.

Betreuungsbeitrag:

Der Kindergarten ist von 7.00 Uhrbis 13.00 Uhr kostenlos.

Für eine etwaige Frühbetreuung (von 6.30 - 7.00 Uhr) wird ein monatlicher kostendeckender Beitrag von generell € 30,00 eingehoben.

Der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten (Montag bis Freitag von 13.00 bis 17.00 Uhr) wird nach der zeitlichen Inanspruchnahme durch das Kind wie folgt eingehoben:

Anwesenheit des Kindes pro Monat

Beitrag monatlich

bis 20 Stunden

EUR 30,00

bis 40 Stunden

EUR 50,00

bis 60 Stunden

EUR 70,00

mehr als 60 Stunden

EUR 80,00

Für die Betreuungskosten können Eltern um einen sozial gestaffelten Landeszuschuss ansuchen. Soziale Staffelungen des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung werden nicht mehr, wie bisher von den Gemeinden, sondern vom Land NÖ durchgeführt und müssen bei der Abteilung Kindergärten des Amtes der NÖ Landesregierung beantragt werden. Die Antragsformulare liegen in den Kindergärten und bei der Gemeinde auf.

Bedarfszeiten:

Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme sind nur zu Beginn des Kindergartenjahres, mit 1.12., 1.3. und zu Beginn der Kindergartenferien zulässig. Der Kindergartenerhalter (Stadtgemeinde) hat vor und/oder nach der Bildungszeit eine Erziehungs- und Betreuungszeit im Kindergarten einzurichten, wenn ein Bedarf für mindestens 3 Kinder besteht. Formulare liegen in den Kindergärten auf.

Kindergartenferien:

Das Kindergartenjahr beginnt mit Beginn des Schuljahres und dauert bis zum Beginn des nächsten Schuljahres. Die Kindergartenferien im Sommer entsprechen den Hauptferien nach dem NÖ Schulgesetz. In dieser Zeit sind die Kindergärten mindestens 3 Wochen (4. bis 6. Woche der Ferien) geschlossen zu halten. Für die übrige Ferienzeit wird eine Bedarfserhebung durchgeführt.

Brand- und Katastrophenfälle :

Bei Brand- oder Katastrophenfällen ist eine Evakuierung der Kinder in die Franz Guggenberger Sporthalle, Bankmannring 21, 2100 Korneuburg vorgesehen.

Stadterneuerung Korneuburg