Vizebürgermeister Robert Zodl als Ressortverantwortlicher für den Wohnungsbereich freut sich gemeinsam mit den Vertreterinnen der anderen Parteien in seinem Ausschuss, Vizebgm. Helene Fuchs-Moser, GR Andreas Panek und GR Helmut Stranzl, über einen topaktuellen Beschluss der NÖ Landesregierung:
Sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in Höhe von € 130,– gewährt. Der Heizkostenzuschuss wird bei der Stadtgemeinde beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
■ BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen,
■ BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/ Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt,
■ BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt,
■ sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Anträge können bis spätestens 30. April 2012 bei der Gemeinde gestellt werden. Vizebürgermeister Zodl appelliert an die betroffenen Korneuburgerinnen und Korneuburger, diese Chance zu nützen. Nähere Auskunft zum Heizkostenzuschuss erhalten Sie im Bürgerservice.
Antragsformular und Richtlinien sind im Internet unter der Adresse: http://www.noe.gv.at/hkz abrufbar.