PKW-Abstellplatzausgleichsabgabe

€ 15.000,-- innerstädtischer Bereich - Bereich innerhalb des Ringes - einschließlich der Grundstücke, bei denen sich eine Straßenfront an der Außenseite des Ringes befindet (ab 1.1.2024)

 € 9.000,-- übriges Stadtgebiet - Bereich außerhalb des Ringes (ab 1.1.2024)

Wird von der Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (§ 63 Abs. 1 NÖ Bauordnung) abgesehen, dann hat der Eigentümer des Bauwerks oder des Grundstückes für die nach § 63 Abs. 7 festgestellte Anzahl von PKW-Stellplätzen eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Eine Stellplatz-Ausgleichsabgabe hat der Eigentümer eines Bauwerks auch dann zu entrichten, wenn er verpflichtet war, Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen, diese jedoch ersatzlos aufgelassen wurden und eine Neuherstellung nicht mehr möglich ist.