Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.
Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 sind von 20.06.2024 um 12:00 Uhr bis 08.08.2024 um 12:00 Uhr möglich.
Details zum Ablauf, Beantragung und weitere Informationen unter Energiekostenpauschale für Unternehmen