Gebrauchsabgabe

Monatsabgaben je begonnenen Kalendermonat: 

  • 1. Tarif 2: für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u. ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art je angefangenen zehn m2 der bewilligten Fläche: € 28,-
  • 2.Tarif 3.: für Warenausräumung od. Warenaushängungen und für die Aufstellung von Behältern zur Lagerung od. Aufbewahrung von Sachen je angefangene fünf m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat: € 23,- mindestens € 36,-
  • 3.Tarif 10.a): Leuchtschilder, Leuchtkästen, Leuchtschriften unter Verwendung von Glühlampen od. Leuchtröhren und dergleichen, wenn diese flach an der Wand angerbracht sind od. von der Wand senkrecht in den Luftraum oberhalb des öffentlichen Grundes der Gemeinde hineinragen je angefangenem m² der Gesamtfläche (umschriebene Fläche): € 21,-
  • 4.Tarif 12.: für Ständer zu wirtschaftlichen Werbezwecken und Ankündigungen je Ständer: € 26,-
  • 5.Tarif 15.: abweichend für Schausteller wird der Prozentsatz mit 1,75% der Jahresabgabe je begonnenem Tag festgelegt

    Gültig ab 01.01.2025