Der Stimmzettel ist gültig wenn:
• Sie bitte eine wahlwerbende Liste ankreuzen
• Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten der wahlwerbenden Listen in das Feld Raum für Vorzugsstimmen eintragen.
Dabei sind auch Mehrfachnennungen von Kandidatinnen und Kandidaten einer wahlwerbenden Liste möglich.
• Wenn Sie sowohl eine wahlwerbende Liste ankreuzen und zusätzlich eine Vorzugsstimme vergeben
Diesen Stimmzettel erhalten Sie im Wahllokal.
Gemeinderatswahl = Persönlichkeitswahl
Im Vorfeld zur Gemeinderatswahl erhalten Sie auch gegebenenfalls persönliche Stimmzettel von Kandidatinnen und Kandidaten der wahlwerbenden Parteien.
Diese sind ebenfalls gültig und können in das Wahllokal mitgenommen werden und in das Kuvert eingelegt werden.
Der Stimmzettel muss im Format A 5 auf weißen Papier gedruckt sein und kann einen oder mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten aufgelistet haben.