Kompost-Abholung

22.03.2024 15:44

Kompost-Abholungsmöglichkeit

Ronald Maurer (GF Stadtservice), GR Thomas Pfaffl, GR Thomas Sauer, STR Alfred Zimmermann, LAbg Hubert Keyl, BGM Christian Gepp, GR Georg Dimmel und André Wittmann (Leiter Abfallwirtschaft) präsentieren den abholbereiten Biokompost der Güteklasse A+

Die Stadtgemeinde Korneuburg unterstützte Gärtner:innen mit kostenlosem Kompost, solange der Vorrat reicht. Das Angebot ist erfahrungsgemäß sehr begehrt und war dieses Mal nur im Zeitraum ab 22. März bis 25. März, verfügbar. Die Stadtgemeinde Korneuburg stellt den kostenlosen Kompost jeweils zu den Düngerzeiten im Frühjahr und Herbst zur Verfügung.

Der Biokompost der Güteklasse A+ besteht zu 100 Prozent aus natürlichen Bestandteilen, wie Baum- und Strauchschnitt und Biomüll, der durch die Kompostanlage Gemeinlebarn produziert wurde. Bis zu 1 Kubikmeter (Größe eines typischen Anhängers) ist kostenlos. Falls größere Mengen gewünscht werden, kommen die derzeit gültigen Verrechnungssätze zur Anwendung. 

Garten/Balkon

Kompost ist für alle Pflanzen im Außenbereich (Garten) geeignet und der Bedarf ist je nach Pflanzengattung unterschiedlich (Schwach-, Mittel- und Starkzehrer). Bitte den Kompost nicht im Haus verwenden, da somit leicht Trauermücken eingeschleppt werden können, die sich aufgrund des hohen Anteils an organischen Humusbestandteilen im Kompost einnisten. Wichtig ist, dass man die Pflanzen nicht in den reinen Kompost setzt, da die Pflanze somit aufgrund des überwiegenden Nährstoffangebots droht abzusterben.

Produktion

Kompost ist kein Düngemittel nach dem Düngemittelgesetz 1994, sondern ein eigenes Produkt gemäß Kompostverordnung 2001. Die Ausgangsmaterialien für Kompost sind Baum- & Strauchschnitt und Biomüll. Leider können auch viele sog. Störstoffe (Plastikteile) vorhanden sein, die zwar aus dem gesiebten Kompost entfernt werden, allerdings nicht vollständig aussortiert werden können. Deshalb gilt, nur biologisch abbaubare Abfälle in die Biotonne zu entsorgen. Die Mischung aus den beiden Abfällen (Trocken- (Strauchschnitt) und Nassfraktion (Biomüll) in bestimmtem Mischungsverhältnis, durchfahren den Kompostierungsprozess (Rotteprozess) in 12-16 Wochen und ergeben abschließend einen Kompost gem. Kompostverordnung 2001. Je nach Qualität des Endprodukts können drei Qualitätsklassen von Komposten in Verkehr gebracht werden: 

Klasse A+, Klasse A und Klasse B. Klasse B stellt die Mindestqualität dar. Klasse A ist Voraussetzung für eine Eignung des Kompostes für die landwirtschaftliche Verwendung. Klasse A+ stellt eine Sonderklasse dar, die unter der zusätzlichen Voraussetzung der Verwendung bestimmter, beschränkter Ausgangsmaterialien auch für den ökologischen Landbau geeignet ist.

Weitere Details und Öffnungszeiten: Altstoffsammelzentrum_ASZ