Neuerung: QR Code bei Hauskundmachung

26.03.2024 14:32

QR Code bei Hauskundmachung

Symbolfoto: QR Code Scannen ©ferkelraggae|Adobe.com

Am Sonntag, den 9. Juni, findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Ab dem 15. April wird eine neue bundesweite Hauskundmachung zum Wählerverzeichnis in Korneuburg veröffentlicht, welche einen QR-Code enthält. Diese Neuerung dient dem Datenschutz.

Durch das Scannen des QR-Codes mit einem Smartphone können Bürger:innen über ID Austria prüfen, ob sie im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sind. Für diese Überprüfung ist eine qualifizierte Signatur (ID-Austria) erforderlich. Sollten Sie keine qualifizierte Signatur besitzen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice.

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:

  • am Wahltag , den 9. Juni 2024 mindestens 16 Jahre alt sind (das heißt, Sie feiern spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag),
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Unionsbürger:in mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
  • am Stichtag, den 26. März 2024, in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • keine Wahlausschlüsse aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vorliegen.

Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis findet vom 19.04. bis zum 25.04.2024 statt, ausgenommen Samstag und Sonntag. Innerhalb dieser Einsichtsfrist kann jede/jeder Unionsbürger:in bei der genannten Amtsstelle die Aufnahme eines/einer Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung einer/eines nicht Wahlberechtigten daraus verlangen. 

Für Fragen zum Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice Korneuburg im Rathaus, Erdgeschoss, Hauptplatz 39, während der Öffnungszeiten oder telefonisch unter +43 2262 770 und DW 411, 412 oder 415