Seitens der NÖ Landesregierung wurde Anfang 2023 beschlossen, dass in einem Testbetrieb im Ausmaß von einem Jahr (ab 1.4.2023) der Komfortzuschlag für die Nutzung von Anrufsammeltaxis (AST) vom Land NÖ übernommen wird und somit für den Kunden entfällt.
Laufende Evaluierungen haben gezeigt, dass der Wegfall des Komfortzuschlages, neben dem offensichtlichen Vorteil des vergünstigten Tickets für den Fahrgast, auch einige Nachteile mit sich gebracht hat. So wurde beispielsweise festgestellt, dass vermehrt Fahrten gebucht wurden, die häufig weder angetreten noch storniert wurden. Dadurch standen die Fahrzeuge in diesen Fällen nicht mehr für tatsächlich notwendige Beförderungen zur Verfügung. Dieser Umstand führte dann zu überlangen Wartezeiten und wiederholten Fahrtausfällen. Da Anrufsammeltaxis eine wichtige Ergänzung zu Bahn und Bus in einem Flächenbundesland wie Niederösterreich darstellen, ist es essenziell, dass deren Verlässlichkeit auch gewährleistet werden kann. Es muss seitens des Landes sichergestellt sein, dass ein AST-System nicht unter Qualitätseinbußen aufgrund unpassender wirtschaftlicher Rahmenbedingungen leidet.
Nach 6-monatiger Evaluierung sind daher die AST-Region „Bezirk Korneuburg ISTmobil“ und das Land NÖ übereingekommen, dass die Qualität des AST-Verkehrs schnellstmöglich wiederherzustellen ist! Dem Fahrgast muss die Sicherheit gewährt werden, dass benötigte Fahrten auch buchbar sind und verlässlich durchgeführt werden! Um dies zu erreichen wird der tarifliche Testbetrieb mit 1.12.2023 beendet. Damit kann ein geregelter und verlässlicher AST-Verkehr weiterhin angeboten werden.
Für den Fahrgast bedeutet dies, dass in den Anrufsammeltaxis von „Bezirk Korneuburg ISTmobil“ ab 1.12.2023 wieder die vormals üblichen Tarife gelten und der Komfortzuschlag wieder vom Fahrgast zu entrichten ist. D.h. der Komfortzuschlag ist in Höhe von EUR 2,00 tagsüber bzw. EUR 4,00 in der Nacht, ergänzend zum VOR-Tarif, ab 1.12.2023 wieder selbst zu entrichten. Zeitkarten wie Jahreskarten, VOR-Klimatickets oder Klimatickets Österreich werden weiterhin anerkannt, sodass in Verbindung damit nur der Komfortzuschlag für die AST-Fahrt anfällt.
Der ab 1.12.2023 geltende Tarif inkl. Komfortzuschlag wird auf der Website von ISTmobil und den Websites der beteiligten Gemeinden rechtzeitig veröffentlicht.