Würde bewahren, Natur schützen: Für ein gutes Miteinander am Friedhof Korneuburg

Foto (v.l.n.r.): Manuel Funk, Robert Weismann, Alexander Frühauf, Sabine Zwieb, Christine Leitner und Birgit Marksteiner vor dem Korneuburger Friedhof.

Der Friedhof Korneuburg ist ein Ort des Gedenkens und der Ruhe. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet ist, braucht es ein gutes Zusammenwirken zwischen der Stadtgemeinde und den Grabnutzungsberechtigten. Der Stadtgemeinde Korneuburg ist es daher ein Anliegen, über das richtige Verhalten am Gelände des Friedhofes zu informieren. 

Tagtäglich sind die Mitarbeiter:innen des Friedhofs darum bemüht, dass die Anlage ein Ort der Ruhe und Würde bleibt. Damit dies bestmöglich gelingen kann, sind auch Besucher:innen und Grabnutzungsberechtigte gefordert. Die Gäste des Friedhofes haben alles zu unterlassen, was der Würde des Ortes widerspricht, wie das laute Abspielen von Musik, die Konsumation von Alkohol oder das Betreten von fremden Grabanlagen. Auch das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Assistenzhunde. Die Wege und Räume zwischen den Gräbern sind eigenverantwortlich von den Grabstellenbesitzer:innen zu pflegen und sauber zu halten. 


Gedenken im Einklang mit der Natur

Der Friedhof Korneuburg ist nicht nur ein Ort des Gedenkens, sondern auch ein Zuhause für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Um diese Vielfalt aufrecht zu erhalten, setzt die Stadtgemeinde ausschließlich auf umweltschonende Methoden für die Entfernung unerwünschter Bepflanzungen rund um die Gräber. Auf chemische Unkrautvernichtungsmittel wird dabei bewusst verzichtet. Grabnutzungsberechtigt sind angehalten, Pflanzen und Sträucher so zu pflanzen und zu pflegen, dass diese keine benachbarten Grabstellen beeinträchtigen. 

Auch die korrekte Trennung von Abfällen ist ein wichtiger Bestandteil eines umweltfreundlichen Friedhofs. Für anfallenden Strauchschnitt, verwelkte Blumen, Kerzen und Kerzenbehälter gibt es speziell dafür vorgesehene Behälter am Friedhof. Kränze und Gestecke sind im Restmüll zu entsorgen. 

 

Sicherheit am Friedhof

Im Sinne der Sicherheit für alle Gäste - ob Mensch oder Tier - sind zerbrechliche oder scharfkantige Behältnisse, wie Glasflaschen, Einmachgläser oder Blechdosen auf den Grabstätten nicht gestattet. Auch das Befahren der Wege des Friedhofes mit Fahrzeugen jeglicher Art ist nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Bewilligungen der Friedhofsverwaltung.