Gesundheit und Sicherheit gehen vor!
Um unser Gesundheitssystem über die Feiertage nicht zusätzlich zu belasten, ersuchen wir Sie, auf das Abhalten von Feuerwerken und die Verwendung von Knallkörpern in Korneuburg zu verzichten!
Grundsätzlich gilt im Ortsgebiet: Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräderua.) sind im Ortsgebiet gemäß § 38 Abs 1 PyrotechnikG verboten!