Einladung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 5.6.2011 um 19:00 Uhr

29.05.2012 00:00

in den großen Sitzungssaal, 2. Stock, Zimmer Nr. 25 

TAGESORDNUNG:
1) Protokoll der Gemeinderatsratssitzung vom 29.05.2012
2) Schulische Tagesbetreuung Volksschulen Korneuburg
3) Ehrungen
4) Allfälliges

Es wird ausdrücklich auf § 48(2) NÖ GEMEINDEORDNUNG 1973 (NÖ GO 1973), LGBl 1000-19, hingewiesen. § 48 Beschlussfähigkeit
(1) Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder zur Zeit der Beschlussfassung anwesend sind.
(2) Eine Ausnahme hievon findet statt, wenn die Mitglieder des Gemeinderates, zum zweiten Male zur Beratung über denselben Gegenstand berufen, dennoch nicht in genügender Zahl erschienen sind. In diesem Falle genügt zur Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates. Sind bei einer solchen Sitzung jedoch die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt, so können auch andere Verhandlungsgegenstände durch Gemeinderatsbeschluss nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.
(3) Bei der zweiten Einberufung der Mitglieder des Gemeinderates muss auf diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden.

Der Bürgermeister
Christian Gepp e.h.