Öffentliche Einsichtnahme in Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan und ÖEK

26.08.2024 09:10

Die Stadtgemeinde Korneuburg beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm und den Bebauungsplan zu überarbeiten sowie ein Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) zu erstellen. Das ÖEK bildet die Grundlage für die planmäßige Gestaltung und Entwicklung des gesamtes Gemeindegebiets.

Die Entwurfsunterlagen zur Überarbeitung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes, des Bebauungsplanes sowie das Örtliche Entwicklungskonzept mit 23. Änderung Flächenwidmungsplan, 23. Änderung Bebauungsplan und 24. Änderung Örtliches Entwicklungskonzept werden gemäß § 24 (5) NÖ Raumordnungsgesetz 2014, in der geltenden Fassung für sechs Wochen, ab 26. August bis 7. Oktober 2024 zur öffentlichen Auflage gebracht und sind im Bürgerservice des Rathauses während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt:

  • Montag 8:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 15:30 Uhr
  • Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 24 (7) NÖ Raumordnungsgesetz 2014 idgF. ist jedermann berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den vorliegenden Entwürfen schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig eingelangte Stellungnahmen sind bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Erwägung zu ziehen.

Einsichtnahme online

Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen online abzurufen. Sie können in folgende Dokumente Einsicht nehmen:

Bebauungsplan:

23. Änderung  Flächenwidmung:

24. Änderung Örtliches Entwicklungskonzept:

Schriftliche Stellungnahme

Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage geschickt werden:

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der über die Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans entscheidet.

Die Stadtgemeinde weist darauf hin, dass die rechtsverbindlich geltenden Unterlagen ausschließlich jene sind, die im Bürgerservice des Rathauses in Papierform aufliegen.  Die hier auf der Homepage zur Verfügung gestellten Unterlagen sind daher nur als Serviceleistung zu verstehen.