Gebührenbremse - Land Niederösterreich

Erhöhung der Wasserbezugsgebühr in Korneuburg ab 2025 – Zweckzuschuss des Bundes dämpft Anstieg

Am 23. Januar 2024 hat die Niederösterreichische Landesregierung die Richtlinie zur Vergabe des Zweckzuschusses des Bundes für die Finanzierung der sogenannten "Gebührenbremse" beschlossen. Der Anteil Niederösterreichs am Zuschuss des Bundes beläuft sich auf insgesamt € 28.413.495,00. Dieser Betrag wird auf die Gemeinden des Landes gemäß ihrer Bevölkerungszahl, die auch für die Ertragsanteilverteilung 2023 herangezogen wurde, verteilt. Für die Stadtgemeinde Korneuburg ergibt sich daraus ein Betrag von € 224.940,00.

Dieser Betrag wird gemäß der Richtlinie des Landes Niederösterreich nach Variante 1 verwendet. Infolgedessen wird die Wasserbezugsgebühr in Korneuburg ab dem 1. Januar 2025 von derzeit € 1,60 um lediglich € 0,02 auf € 1,62 pro Kubikmeter erhöht. Ohne den Zweckzuschuss des Bundes wäre jedoch eine deutlich höhere Erhöhung notwendig gewesen, nämlich um € 0,23 auf € 1,83 pro Kubikmeter. Alle Beträge verstehen sich dabei ohne Mehrwertsteuer. 

Durch diese finanzielle Unterstützung des Bundes kann somit eine signifikante Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger erzielt werden, da die Kostensteigerungen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. 

Weitere Informationen unter: Finanzierung der Gebührenbremse - Land Niederösterreich (noe.gv.at)