Zwischenbilanz zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber

29.08.2024 10:09

Zwischenbilanz zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber

Foto (v.l.n.r.): BGM Christian Gepp, BMI Gerhard Karner und Andreas Achrainer (BBU) zogen eine Zwischenbilanz zur eingeführten Arbeitspflicht von Asylwerbern.

Am Dienstag, den 27. August informierten Innenminister Gerhard Karner, Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) Andreas Achrainer und Bürgermeister Christian Gepp im Rathaus zum Pflichtenkatalog für Asylwerber und gemeinnützigen Arbeit.

Am 16. Juli 2024 trat österreichweit die Verordnung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber in Kraft. Gemeinnützige Arbeiten für Bund, Länder, Gemeinden und Organisationen der öffentlichen Hand, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, können von Asylwerbern erledigt werden. Damit sollen Asylwerber etwa Grünflächen in Gemeinden pflegen, in Pflegeheimen oder in Obdachloseinrichtungen tätig sein. 

Bereits seit November 2023 bis Juli 2024 waren 28 Asylwerber in einem Pilotprojekt im Einsatz in Korneuburg und leisteten 541 Stunden Arbeit in der Stadtgemeinde. Aufgabengebiete waren etwa Reinigungsarbeiten im Stadtgebiet, Laubentfernung in Parkanlagen, Baumschnittarbeiten oder Schneeschaufeln. Der Anerkennungsbeitrag für die Arbeiten in der Gemeinde Korneuburg beträgt 4,50 Euro die Stunde, dabei dürfen 110 Euro im Monat nicht überschritten werden. In der Bundesgrundversorgung wurden seit Umsetzung der Verordnung (20. Juli 2024) rund 37.000 Stunden von rund 940 Personen geleistet. Rund 200 Verweigerern wurde das Taschengeld gekürzt. 

Schulungen zu Leitlinien und Normen

Seit dem 3. Juni 2024 müssen alle Asylwerber ab 14 Jahren in Grundversorgungseinrichtungen des Bundes verpflichtend an Schulungen zu Leitlinien und Normen teilnehmen. Drei Schwerpunkte stehen dabei im Fokus: 

  1. Kultur und Umgangsformen, Gleichberechtigung, Rechte und Pflichten
  2. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
  3. Kampf gegen Antisemitismus

Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird wie bei der Arbeitspflicht das Taschengeld gekürzt. Mehr als 1950 Personen nahmen bisher an diesen Kursen teil. Nur 23 Personen mussten ermahnt werden, fünf Verweigerern wurde das Taschengeld gekürzt. 

„Der Pflichtenkatalog und der erweiterte Arbeitskatalog sind wichtige Maßnahmen für eine funktionierende Grundversorgung. Unser Ziel ist eine strenge und gerechte Grundversorgung, ein strenges Regelwerk und die Bekämpfung von Missbrauch. Das gelingt, wenn wir wie hier in Korneuburg alle an einem Strang ziehen“, betonte Innenminister Gerhard Karner.

„Die Menschen wollen etwas arbeiten, die Menschen wollen etwas zurückgeben“, sagte BBU-Geschäftsführer Andreas Achrainer. „Es ist wichtig, gerade junge Menschen zu begleiten und ihnen zu zeigen, dass es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gibt, und dass wir einen gemeinsamen Weg gehen müssen. Das funktioniert gut und wird auch sehr gut angenommen.“

Bürgermeister Christian Gepp sagte: „Uns war von Anfang an wichtig, dass es einen Mehrwert für die Gemeinde Korneuburg gibt. Wir können heute sagen, dass es sich gelohnt hat, dass es für beide Seiten eine sehr positive Erfahrung war und wir freuen uns, dass es auch in Zukunft so weitergeht.“